Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sein Urteil zur Zulässigkeit des Einbindens fremder YouTube-Videos in die eigene Internetseite am 16. Mai verkünden. Ob die für unzählige Internetnutzer wichtige Frage dann endgültig entschieden wird, ist allerdings offen.

Bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag deutete sich an, dass der BGH den Ausgangsfall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen könnte, weil die europarechtlichen Grundlagen in dem bedeutsamen Streit nicht eindeutig sind und eine ähnliche Vorlage aus Schweden beim Luxemburger Gericht ebenfalls anhängig ist. (Pressebericht)