Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich seit dem 9. Juli mit der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die von der EU-Kommission von den einzelnen Ländern eingefordert wird. Gerichte aus Österreich und Irland hatten den EuGH angerufen, um prüfen zu lassen, ob die Richtlinie in Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht. Deutschland hat die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis heute noch nicht unterzeichnet.