Ich möchte ein Thema des letzten AK digitale Strategien Meetings aufgreifen und allgemein über eine äußerst kurzfristige Ankündigung des Bundesfinanzministeriums informieren:

Seit 01. Juli 2014 müssen Bundle-Produkte, wie z. B. ein Printheft mit inkludierter PDF, tablet-Version bzw. eBook im Allgemeinen in der USt. gesplittet werden (7% Print und 19% digital). Schwer nachzuvollziehen ist, dass „Bundles aus vergangener Zeit“, nämlich Hefte mit CD- oder DVD-Beilage weiterhin mit 7% (bzw. nach dem USt-Satz, der dem produktprägendem Anteil entspricht) veranschlagt werden dürfen. Leider entspricht das so gar nicht dem, womit sich unsere Minister so gerne schmücken – nämlich, dass man die Digitalisierung Deutschlands konsequent vorantreiben möchte. Die Umsetzung, u. a. auch in automatisierten Rechnungsworkflows aus Shopsystemen heraus gestaltet sich dadurch schwierig und aufwändig. Auf der Seite des Börsenblatts können Sie eine kleine Zusammenfassung lesen.

Quelle: boersenblatt.net