Mit dem Jahreswechsel ändert sich das Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Ab 1. Januar zahlen Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls den neuen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Damit wird die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio an die geänderte Mediennutzung angepasst. Alle Informationen unter www.rundfunkbeitrag.de.
Für Bürger gilt ab Jahresbeginn die einfache Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag“. Bei Unternehmen und Institutionen richtet sich der Rundfunkbeitrag künftig nach der Anzahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Der Gesetzgeber hat sich damit bewusst vom geräteabhängigen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verabschiedet und ein Modell gewählt, das offen für den technischen Fortschritt ist.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist ab Januar zuständig für die Erhebung des Rundfunkbeitrags sowie für die Verwaltung der Beitragskonten. 2013 und 2014 wird der Beitragsservice umstellungsbedingt einmalig seine Adressdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgleichen. Die Verarbeitung der übermittelten Daten unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien.