Ab Mai 2018 tritt neues EU-Recht in Kraft. Und zwar die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie ein vollständig überarbeitetes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Beides bringt für das Erheben und Speichern von personenbezogenen Daten sowie für das Direktmarketing gravierende Änderungen/Verschärfungen mit sich. Beide Gesetze/Verordnungen stehen nebeneinander und beidem muss ausreichend Rechnung getragen werden. Auch der Begriff der personenbezogenen Daten wird künftig sehr eng ausgelegt. So wird selbst eine IP-Adresse, die eher als technische Information anzusehen ist, als „personenbezogene Daten“ eingestuft. Weiterlesen…

Zusätzlich zu den eben erwähnten Pflichten aufgrund der EU-Verordnung sind darüber hinaus die Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG), durch das ebenfalls Vorgaben einer EU-Richtlinie umgesetzt worden sind, zu beachten. Eine dieser Regelungen tritt nun am 01. Februar 2017 in Kraft und verpflichtet Online-Händler, deren Angebot sich zumindest auch an Verbraucher richtet, darüber zu informieren, ob das Unternehmen zur Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegung verpflichtet bzw., sofern dies nicht der Fall ist, dazu bereit ist.

Eine Verpflichtung diese Information bereit zu halten gilt dabei nicht für Kleinunternehmen, die zum 31.12. des Vorjahres weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt haben.

Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter ist jedoch jedes Unternehmen verpflichtet sich zu informieren, ob es aufgrund rechtlicher Vorschriften zu einer solchen Teilnahme verpflichtet ist. Dies ist beispielsweise bei Energieversorgern der Fall (vgl. § 111b Abs. 1 S. 2 EnWG). In diesem Fall muss auch ein Hinweis hinsichtlich der zuständigen Schlichtungsstelle erfolgen.
Weiterlesen…

Artikelbild - Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir führen heute eine neue Kategorie in den ACM-Blog ein, welche Sie mit Informationen über das Bundesdatenschutzgesetz versorgen wird. Wir selbst werden über unseren Datenschutzbeauftragten über relevante Themen informiert, die wir hier mit Ihnen teilen möchten. Wie Sie sicher wissen, verpflichtet sich jedes Unternehmen zur Einhaltung bestimmter Bestimmungen, die im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt sind.
Aber Hand aufs Herz, die wenigsten wissen sicherlich über die Details bescheid, Details jedoch, welche unsere tägliche Arbeit, den Umgang mit Kolleginnen und Kollegen, den Kunden aber auch mit Lieferanten mal ganz direkt, mal weniger direkt tangieren:
Weiterlesen…