Ab Mai 2018 tritt neues EU-Recht in Kraft. Und zwar die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie ein vollständig überarbeitetes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Beides bringt für das Erheben und Speichern von personenbezogenen Daten sowie für das Direktmarketing gravierende Änderungen/Verschärfungen mit sich. Beide Gesetze/Verordnungen stehen nebeneinander und beidem muss ausreichend Rechnung getragen werden. Auch der Begriff der personenbezogenen Daten wird künftig sehr eng ausgelegt. So wird selbst eine IP-Adresse, die eher als technische Information anzusehen ist, als „personenbezogene Daten“ eingestuft. Weiterlesen…