Artikelbild - Präsentation der ACM Vertriebsleitertagung 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei die Präsentation der ACM Vertriebsleitertagung 2014 für Sie zum Download. Die Präsentation enthält Informationen von den Projekten aller ACM Firmentöchter und gibt allen, die nicht auf der ACM Vertriebsleitertagung 2014 waren, einen Einblick in laufende Projekte und kommende Entwicklungen. Bitte klicken Sie hier um die PDF Datei (19,6 MB) herunter zu laden.

Artikelbild - Deutsche Fachpresse: AMF-Studie 2014

B2B-Entscheideranalyse 2013/14 der Deutschen Fachpresse belegt Spitzenstellung von Fachzeitschriften bei professionellen Entscheiden. Gemeinsam mit digitalen Fachmedienangeboten werden 94 Prozent der B2B-Kernzielgruppe erreicht. Die ausführlichen Studienergebnisse wurde am 22. Januar 2014 veröffentlicht, und werden Ihnen hier als .zip Datei zum Download zur Verfügung gestellt.

 

Via: Reinhard Volkmer

Wer itunes unter Windows installiert hat, sollte erst einmal n i c h t das neueste Update 11.1.4 installieren. Oftmals bricht der Download ab, danach geht gar nichts mehr, auch ein Neuaufspielen funktioniert nicht (eigene Erfahrung). Das Ganze gibt es offizieller auch noch nachzulesen unter
www.heise.de/ct/meldung/iTunes-Update-auf-Version-11-1-4-macht-unter-Windows-oft-Aerger-2097592.html

Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst mit den in den Verbänden BCH und BITKOM zusammengeschlossenen Herstellern und Importeuren von PCs in neuen Gesamtverträgen über die Höhe der Vergütungen für mittels PCs erfolgte Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch geeinigt. Eine besondere Herausforderung für die Vertragsparteien war die Umsetzung der vom Europäischen Gerichtshof in seiner Padawan-Entscheidung gemachten Vorgaben für die Behandlung von durch Wirtschaftsunternehmen angeschafften PCs, der sogenannten Business-PCs.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2016 gelten für Gesamtvertragsmitglieder die folgenden Vergütungssätze: Verbraucher-PCs: 10,55 Euro; Business-PCs: 3,20 Euro; PCs mit einer Bildschirmdiagonale von bis zu 12,4 Zoll: 8,50 Euro und Workstations (ab dem 1. Januar 2014): 3,20 Euro jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Importeure und Hersteller von PCs, die den Gesamtverträgen nicht beitreten, werden die Verwertungsgesellschaften Tarife veröffentlichen. Da diesen Unternehmen der Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent nicht gewährt werden kann, werden die Tarife entsprechend höher sein als die gesamtvertraglich vereinbarten, oben genannten Vergütungssätze.

Nach wie vor sind nicht alle aktuell verfügbaren iOS-Anwendungen für iOS 7 angepasst – Nutzer erkennen das unter anderem an einer anderen (alten) Darstellung von Tastatur und Menüs. Apple will sich mit diesem Zustand aber nicht abfinden. Wie das Unternehmen in einer frisch veröffentlichten Entwicklernotiz mitteilt, besteht ab dem 1. Februar 2014 die Pflicht für Programmierer, bei zum App-Store-Review eingereichten Anwendungen iOS-7-Optimierungen vorzunehmen. Das gilt sowohl für komplett neue Programme als auch für Updates.

(Gelesen auf Heise Online)

Liebe GeschäftspartnerInnen,
wir möchten Sie darüber informieren, dass wir vom 23.12.2013 bis einschließlich 03.01.2014 nur eingeschränkt erreichbar sind. Wir werden in dieser Zeit einige besinnliche Momente mit unseren Familien verbringen. Natürlich stellen wir sicher, dass unsere Internet-Services auch in dieser Zeit in der von Ihnen gewohnten Form verfügbar bleiben.

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(Gelesen auf „Heise online“)

Es ist eine einfache und beliebte Art, um für die eigene Website oder die eigenen Produkte zu werben: die sogenannte Tell-a-friend-Funktion, mit der man per Knopfdruck andere Verbraucher informieren kann. Für Unternehmen, die so eine Funktion auf ihrer Website anbieten, können solche Empfehlungs-E-Mails allerdings teuer werden. Denn laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs kann es sich dabei um unerlaubte und damit abmahnfähige Werbung handeln (Az.: I ZR 208/12). Wie die Richter entschieden, ist ein Unternehmen, dass die Möglichkeit für seine Website-Nutzer schafft, Dritten unverlangt eine solche Empfehlungs-E-Mail zu senden, so zu behandeln, als habe es selbst unverlangt eine Werbe-E-Mail an den jeweiligen Adressaten verschickt.

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der unverlangt solche Nachrichten erhalten hatte. Nachdem er sich bei dem Websitebetreiber über die Zusendung beschwert hatte, sicherte dieser zu, seine Adresse zu sperrren. Nachdem er dennoch weiterhin unverlangt Empfehlungs-E-Mails von der Website bekommen hatte, zog er gegen die Belästigung vor Gericht. Die Firma wurde nun tatsächlich zur Unterlassung verklagt. Werbung, die ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verschickt wird, stellt aber nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG seine unzumutbare Belästigung dar. Daher ist auch der Versand einer solchen Werbe-E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers grundsätzlich rechtswidrig.

Die Metropolregion Rhein-Neckar umfasst 296 Städte und Gemeinden der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland Pfalz und ist mit 2,3 Millionen Einwohnern der siebtgrößte Wirtschaftsraum Deutschlands. Der Verlag Chmielorz hat nun in Kooperation mit unseren langjährigen Geschäftspartnern, dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg sowie dem Softwareanbieter Administration Intelligence AG, den Zuschlag für den Aufbau und Betrieb der Vergabeplattform der Metropolregion Rhein Neckar erhalten. Weiterlesen…

Artikelbild - Website-Relaunch der Agentur lunis

Ab dem 1. November wird die Agentur lunis stärker und eindeutiger als Kommunikationsagentur für B2B / Industrie am Markt positioniert. Besonders richtungsweisend ist der neue Internetauftritt.  Weiterlesen…

Gelesen auf Heise-Online
Der Industrieausschuss des EU-Parlaments hat am Montagabend den Weg frei gemacht für einen Verordnungsentwurf der EU-Kommission, mit dem die Nutzung elektronischer Signaturen und vergleichbarer Identifikationssysteme vereinfacht und harmonisiert werden soll. Die Abgeordneten möchten damit Unternehmen, Behörden und Bürgern die Möglichkeit geben, Dokumente elektronisch zu unterzeichnen und zu zertifizieren. Die Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, eID-Systeme anderer EU-Länder offiziell anzuerkennen.