paraErstmals wurde der Seitenbetreiber einer gewerblichen Facebook-Seite aufgrund von Urheberrechtsverletzungen durch das Vorschaubild der Teilen-Funktion abgemahnt. Für die daumengroße Veröffentlichung der Fotos fordert die Klägerin einen Schadensersatz von 1.200 Euro.

 

 

Ein Mandant der Anwaltskanzlei Weiß & Partner wurde aufgrund von Urheberrechtsverletzungen eines Facebook-Vorschaubildes abgemahnt, heißt es im Unternehmensblog. Rechtsanwalt Weiß schreibt: Auch wenn „ganz erhebliche Zweifel an der geltend gemachten Höhe des Schadensersatzes sowie der entstandenen Rechtsanwaltskosten bestehen“, ist der Urheberrechtsverstoß durch das Facebook-Vorschaubild gegeben. Unabhängig davon bestätigt auch Rechtsanwalt Thomas Schwenke diese Einschätzung. Um eine Abmahnung zu vermeiden, müssen deshalb eine Reihe von Regeln beachtet werden – nicht nur auf Facebook, sondern auch auf Google+, Xing und Co.

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