Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst mit den in den Verbänden BCH und BITKOM zusammengeschlossenen Herstellern und Importeuren von PCs in neuen Gesamtverträgen über die Höhe der Vergütungen für mittels PCs erfolgte Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch geeinigt. Eine besondere Herausforderung für die Vertragsparteien war die Umsetzung der vom Europäischen Gerichtshof in seiner Padawan-Entscheidung gemachten Vorgaben für die Behandlung von durch Wirtschaftsunternehmen angeschafften PCs, der sogenannten Business-PCs.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2016 gelten für Gesamtvertragsmitglieder die folgenden Vergütungssätze: Verbraucher-PCs: 10,55 Euro; Business-PCs: 3,20 Euro; PCs mit einer Bildschirmdiagonale von bis zu 12,4 Zoll: 8,50 Euro und Workstations (ab dem 1. Januar 2014): 3,20 Euro jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Importeure und Hersteller von PCs, die den Gesamtverträgen nicht beitreten, werden die Verwertungsgesellschaften Tarife veröffentlichen. Da diesen Unternehmen der Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent nicht gewährt werden kann, werden die Tarife entsprechend höher sein als die gesamtvertraglich vereinbarten, oben genannten Vergütungssätze.