Artikelbild - Datenschutz: ACM-Verpflichtungserklärung für externe Dienstleister

Die ACM-Verpflichtungserklärung für externe Dienstleister können Sie hier herunterladen.

Um unsere Verpflichtungen nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), dem Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie dem Geheinhaltungsgebot geregelt in § 17 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegenüber externen Dienstleistern zu wahren, finden Sie im Wiki-System eine einheitliche ACM-Verpflichtungserklärung. Sie deckt alle relevanten und genannten Bereiche ab und erfüllt die gesetzlichen Verpflichtungen.
Die einheitliche ACM-Verpflichtungserklärung ist den externen Dienstleistern, die für die ACM-Unternehmensgruppe tätig sind, vorzulegen und von ihnen zu unterzeichnen. Grund: Aufgrund Ihrer Tätigkeit ist es möglich, dass sie mit personenbezogenen Daten arbeiten oder mit diesen in Berührung kommen. Die unterschriebene Verpflichtungserklärung ist von dem jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten aufzubewahren.