Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Keyword-Advertising, bei dem Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts die Werbung eines Dritten angezeigt wird, aus dem Jahr 2011 bestätigt und präzisiert. Danach ist beim „Keyword-Advertising“ eine Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Werbung – wie im Streitfall – in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.
Der BGH hat klargestellt, dass dies auch dann gilt, wenn die Anzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hinweist und dass allein der Umstand, dass in der Anzeige Produkte der unter der Marke angebotenen Art mit Gattungsbegriffen bezeichnet werden (im Streitfall „Pralinen“ usw.), nicht zu einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke führt.
Diese Beurteilung steht – so der BGH – in Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH (zuletzt EuGH, Urteil vom 22. September 2011). Danach ist es Sache des nationalen Gerichts, die Frage der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion anhand der vom Gerichtshof entwickelten Maßstäbe unter Berücksichtigung aller Faktoren, die es für relevant erachtet, zu prüfen.

Mit dem Jahreswechsel ändert sich das Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Ab 1. Januar zahlen Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls den neuen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Damit wird die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio an die geänderte Mediennutzung angepasst. Alle Informationen unter www.rundfunkbeitrag.de.
Für Bürger gilt ab Jahresbeginn die einfache Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag“. Bei Unternehmen und Institutionen richtet sich der Rundfunkbeitrag künftig nach der Anzahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Der Gesetzgeber hat sich damit bewusst vom geräteabhängigen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verabschiedet und ein Modell gewählt, das offen für den technischen Fortschritt ist.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist ab Januar zuständig für die Erhebung des Rundfunkbeitrags sowie für die Verwaltung der Beitragskonten. 2013 und 2014 wird der Beitragsservice umstellungsbedingt einmalig seine Adressdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgleichen. Die Verarbeitung der übermittelten Daten unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien.

München, den 12. Dezember | Wir schlagen ein neues Kapitel in unserer über 150-jährigen Geschichte auf. Aus Oldenbourg Industrieverlag wird DIV Deutscher Industrieverlag. Denn neue Zeiten erfordern neues Denken. In einer Zeit, die geprägt ist durch rasante Veränderungen, erwarten Sie von Ihrem Fachverlag, dass er Sie schneller und umfassender denn je informiert. Weiterlesen…

Bei manchen der praktischen Muster sei Vorsicht geboten, warnen Sicherheitsexperten der Firma Symantec. Sie warnen davor, dass Cyberkriminelle Sticker in der Tasche haben und auf Plakate an belebten Orten kleben, etwa am Flughafen oder in der Innenstadt. Die führten den Nutzer dann zum Beispiel auf eine infizierte Seite oder eine Phishing-Seite.

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Im November 2012 wurde erstmalig die Marke von 40.000 Besuchern geknackt, es wurden genau 41.495 eindeutige Besucher auf der Homepage unserer Fachzeitschrift DIE PTA IN DER APOTHEKE gemessen. Nach dem Relaunch im Juli 2009 verzeichnete die Seite gerade einmal 6.000 Besucher. Dank des guten Designs, der zielgerechten Inhalte und der aktuellen Features (wie Webcode, QR-Code und E-Journal)  nimmt die Seite zum heutigen Zeitpunkt eine führende Position unter den Wettbewerbern ein. Um diese positive Entwicklung auch für unsere Anzeigekunden transparent darzustellen, planen wir im Jahr 2013 die IVW-Zertifizierung.

Artikelbild - Twitter Trends nun für weitere deutsche Städte verfügbar

Twitter hat gestern bekannt gegeben, dass man die Twitter Trends in 100 weiteren Städten weltweit ausrollt.
In Deutschland dürfen wir uns über die neu hinzu gekommenen Städte: Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden und Leipzig freuen. Bisher gab es diese in Deutschland nur für die 3 Städte Berlin, Hamburg und München.

Anlässlich der Kampagne von Google gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage haben sich BDZV-Präsident Helmut Heinen und VDZ-Präsident Prof. Hubert Burda besorgt an die Abgeordneten des Deutschen Bundestag gewandt. Der vollständige Brief ist im Wortlaut unter http://www.bdzv.de/aktuell/bdzv-branchendienste/bdzv-intern/artikel/detail/abgeordnetenbrief_der_verbandspraesidenten_von_vdz_und_bdzv/ nachzulesen.

Quelle: BDZV

Heike Recktenwald, Chefredakteurin der Ernährungs Umschau, hat das Unternehmen zum 31.10.2012 verlassen.

Bereits seit März dieses Jahres ist das von Dr. Udo Maid-Kohnert geleitete Redaktionsbüro mpm Fachmedien in Abstimmung mit dem Herausgeber Professor Dr. Helmut Erbersdobler allein verantwortlich für die Redaktions- und Objektleitung. Eine gesonderte Chefredaktion wird es nicht mehr geben.

Durch diese Bündelung aller redaktionellen Arbeiten an einem Standort optimiert der Umschau Zeitschriftenverlag die Abläufe der 2011 mit dem Preis der Deutschen Fachpresse ausgezeichneten Ernährungs Umschau.

Redaktionsassistenz, Anzeigenleitung, Abonnementsverwaltung, Vertrieb, Marketing und Logistik sind weiterhin am Standort Sulzbach/Ts. angesiedelt.